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Flugunfalluntersuchung

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Herr Dipl.-Ing. Hans-Jörg Dau, Geschäftsführer des Unternehmens DAUtec, ist nebenberuflich Beauftragter für Flugunfalluntersuchung bei der BFU in Braunschweig. Das Know-How aus dieser Tätigkeit bringt wertvolle Erkenntnisse; im speziellen bei Neuentwicklungen für die Luft- und Raumfahrtbranche.

Nach dem Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG) unterliegen alle Unfälle und schwere Störungen, welche sich beim Betrieb in einem Luftfahrtunternehmen mit Flugzeugen über 2000 kg, Drehflüglern, Luftschiffen und Ballonen ereignen, einer Untersuchung.
Für Flugzeuge bis 2000 kg während ihres Betriebs außerhalb eines Luftfahrtunternehmens (Segelflugzeuge, Motorsegler und anderen LFZ) wird eine Untersuchung durch die BFU nur dann eingeleitet, wenn neue oder bedeutende Erkenntnisse für die Sicherheit in der Luftfahrt zu erwarten sind (§ 3 FlUUG).

Aufgrund dieser Tatsache müssen Flugunfälle zunehmend von Staatsanwaltschaft, Polizei oder Versicherung alleine abgearbeitet werden. Die DAUtec GmbH stellt hierbei ihr Wissen für die Untersuchung von Flugunfällen zur Verfügung.